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Suchthilfe in Hamburg

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Suchthilfe

in Hamburg

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In Hamburg gibt es ein umfassendes und differenziertes Hilfeangebot für suchtkranke Menschen, das genau den jeweils passenden Weg bieten kann, um aus der Sucht herauszufinden. Auch Angehörige finden Unterstützung.

Die Suchthilfe in Hamburg umfasst differenzierte Angebote für Suchtkranke und Angehörige, die auf der Grundlage unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen von verschiedenen Leistungsträgern – Krankenkassen, Rentenkassen, Land - finanziert und von einer Vielfalt von Trägern – Krankenhäuser, Arztpraxen, Suchthilfeeinrichtungen - realisiert werden. Wichtiger Bestandteil der Suchthilfe ist auch die Suchtselbsthilfe. Des Weiteren gibt es Angebote der Suchtvorbeugung.

In der aktuellen Rahmenvereinbarung der Träger der Sucht- und Drogenhilfe und der Sozialbehörde über Qualitätsstandards in der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in Hamburg ist festgehalten, dass im Hamburger Sucht- und Drogenhilfesystem geeignete Angebote vorgehalten werden, die „die Vielfalt hinsichtlich Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität angemessen berücksichtigen, und zwar in allen Phasen der Beratung und Betreuung von der Kontaktaufnahme über die Diagnostik und Hilfeplanung bis hin zur Weitervermittlung“. Ziel ist es, „den Zugang aller Menschen gleichermaßen zu gewährleisten und die Hilfen in einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander zu gestalten“.

Je nach individueller (Lebens)Situation der Betroffenen bedarf es differenzierter Unterstützung:


Beratung

Allgemeine ambulante Suchtberatungen sind als erste Anlaufstellen bestens aufgestellt, um Problematiken gemeinsam mit den Ratsuchenden herauszuarbeiten und Lösungsansätze und einen individuellen Hilfeplan zu entwickeln. Diese Suchtberatungen sind insbesondere regional gut vernetzt, kooperieren mit anderen sozialen und gesundheitlichen Hilfe- und Versorgungseinrichtungen, begleiten und stabilisieren, vermitteln bei Bedarf aber auch in weitergehende Behandlungen und Therapien. Suchtberatungen bereiten darauf vor und helfen bei der Beantragung von Kostenübernahmen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an speziellen Angeboten – Beratungen bei Verhaltenssüchten, niedrigschwellige Beratungen (zumeist angedockt an Einrichtungen mit Angeboten zur Schadensminimierung - Harm Reduction), zielgruppenspezifische Beratungsangebote – für Kinder und Jugendliche, Mädchen und Frauen, LGBTQIA+, Personen mit Handycap – sowie Beratungen in besonderen Lebenslagen – für Kinder von suchtkranken Eltern, für Inhaftierte oder Haftentlassene sowie rund um Schwangerschaft und Geburt. Viele Beratungsangebote werden außerdem in mehreren Sprachen oder mit Sprachmittler*innen angeboten.

Zuwendungsgeförderte Suchtberatungsstellen finden sich über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Sie können ohne vorheriges Bewilligungsverfahren (und ohne Krankenschein) von allen Ratsuchenden genutzt werden. Neu ist ein Onlineberatungsangebot, das 2022 von 14 Bundesländern einschließlich der Freien und Hansestadt Hamburg auf den Weg gebracht wurde.


Behandlung

Qualifizierte Entgiftung (körperlicher Entzug mit Motivationsbehandlung) wie sie zumeist in Krankenhäusern stationär angeboten wird, ist in vielen Fällen eine notwendige und die beste Voraussetzung für weiterführende Therapien.

Substitution hat zum Ziel, Opiatabhängige zunächst darin zu unterstützen, in ein selbstbestimmtes und sozial integriertes Leben zurückzufinden. Langfristig sollen die PatientInnen motiviert werden, nach einer Suchttherapie ohne das Substitut auszukommen. In Hamburg wird in einigen Arztpraxen, aber auch in den Ambulanzen einiger Krankenhäuser substituiert.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist eine Krankenversicherung oder – wenn der Kostenträger der Rentenversicherer ist – ein Antrag, der in der Regel einen durch sozialpädagogische Fachkräfte erstellten Sozialbericht umfasst. Die medizinische Behandlung der Opiatabhängigkeit mit Substituten ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.


Therapie

Entwöhnungsbehandlung bzw. medizinische Suchtrehabilitation hat zum Ziel, die drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigung der Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft zu beseitigen oder zu mindern. Suchttherapien werden (teil-)stationär oder ambulant im Krankenhaus oder von Suchthilfeeinrichtungen angeboten.

(Ambulante) Nachsorge kommt in Betracht, wenn der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe nicht ausreicht und eine ambulante Psychotherapie (§ 28 SGB V) nicht indiziert oder nicht ausreichend ist. Ziel der Nachsorge ist die dauerhafte Erhaltung und Festigung der Abstinenz. Dies soll insbesondere durch Unterstützung in Krisenfällen, Verhinderung von Rückfällen sowie durch die Erhaltung der Abstinenzmotivation und ggf. der Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden.

Eine Adaption schließt sich an die Rehabilitationsphase an. Eine interne Adaption bildet in der Regel die Abschlussphase während des Aufenthaltes in der Fachklinik und ist fester Bestandteil der stationären Rehabilitation. Eine externe Adaption kommt dann in Betracht, wenn weiterer Unterstützungsbedarf im Anschluss an eine stationäre Maßnahme (zB in Hinblick auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt) besteht.

Primärer Kostenträger der Entwöhnungsbehandlung ist die Rentenversicherung. Die Krankenversicherung tritt ein, wenn gegenüber der Rentenversicherung keine Anwartschaften erworben wurden. Kostenträger der Nachsorge sind die Rentenversicherungsträger.


Weitere Hilfen

Suchtselbsthilfe ist ein selbständig organisiertes, eigenständiges und unabhängiges Angebot, das die professionellen Angebote der Suchtkrankenhilfe ergänzt. In den Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen mit vergleichbaren Problemen oder Anliegen zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Insbesondere bezogen auf die Gruppe der alkoholabhängigen Menschen hat sich seit vielen Jahren ein umfassendes Netz von Selbsthilfegruppen und -organisationen gebildet.

Interaktive Onlineangebote, die mehr bieten als Information, können die Angebote der Suchtkrankenhilfe so wie telefonische Beratungsangebote bzw. Hotlines ebenfalls ergänzen. Seit 2022 bieten mehrere Bundesländer über die Plattform DigiSucht verschiedenste Onlinehilfen an.

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Glossar

Wissenswertes

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  • Adaption

    Die Rehabilitation kann nach Beendigung durch eine direkt daran anschließende Adaption ergänzt werden. Eine Adaption dauert i. d. R. bis zu vier Monaten. In diesem Zeitraum wird primär eine Integration in ein drogenfreies Leben gefördert. Hinzu kommt die Unterstützung, den Herausforderungen des Alltags positiv entgegen zu treten. Bezeichnend für eine Adaption sind der Zugang zu neuen beruflichen Perspektiven und die soziale Wiedereingliederung. Meist schließt sich die Adaption nahtlos an die Rehabilitation an, es gibt jedoch auch externe Adaptionsangebote.
  • Allgemeine Suchtberatung

    Allgemeine Suchtberatungsstellen in Hamburg bieten Hilfesuchenden und deren Angehörigen eine anonyme und kostenlose substanzübergreifende Erstberatung. Nach dem Erstgespräch werden die Betroffenen bei Bedarf an ein spezifisches Beratungsangebot - z.B. Beratungsangebot bei Verhaltenssüchten verwiesen, das auf die individuelle Situation der Hilfesuchenden passt. Im Rahmen der ambulanten Beratung erhalten Hilfesuchende Empfehlungen und Ratschläge zur Verbesserung der aktuellen Lebensumstände und in der Regel erarbeiten die hilfesuchende Person und die Fachkraft gemeinsam einen sogenannten Hilfeplan. Neben der Motivierung der Hilfesuchenden ihre Lebenssituation und ihr Konsumverhalten zu ändern, sieht der Hilfeplan häufig eine Suchtbehandlung vor.
  • Eingliederungshilfe

    Eingliederungshilfen unterstützen Suchtkranke darin, sich ein eigenverantwortliches und suchtmittelfreies Leben aufzubauen.
  • Entgiftung / Entzug

    Ergebnis einer ersten Suchtberatung kann sein, dass zunächst eine medizinische Entzugsbehandlung notwendig ist. Daraufhin folgt die sog. Entwöhnungsphase. Diese kann ambulant, stationär oder ggf. ganztags ambulant angeboten werden.
  • Harm-Reduction-Angebote

    Neben niedrigschwelligen Suchtberatungsangeboten bieten niedrigschwellige Einrichtungen in Hamburg vor allem Harm-Reduction-Angeboten - Basis- und Überlebenshilfen vom Café bis hin zur Waschmaschine, dem Spritzentausch und Konsumraum - an.
  • LGBTQIA+

    Es gibt in Hamburg sowohl Einrichtungen der Suchthilfe, die sich spezifisch an LGBTQIA+ wenden, als auch Einrichtungen, die spezielle Angebote für LGBTQIA+ vorhalten.
  • Niedrigschwellige Beratungsangebote

    In Hamburg gibt es ein vielfältiges Angebot an niedrigschwelligen Einrichtungen, die neben Harm-Reduction-Angeboten - Basis- und Überlebenshilfen - ua auch niedrigschwellige Beratung zu Sucht anbieten.
  • Nachsorge (ambulant)

    Die ambulante Nachsorge erfolgt nach einer (teil)stationären Suchtreha und unterstützt Abhängkeitskranke dabei, in der Reha erworbene Verhaltensweisen und Einstellungen in den Alltag zu übertragen.
  • Online-Angebote (interaktiv)

    Es gibt neben Online-Beratungsangeboten auch internetbasierte Angebote, die Suchtkranke oder Angehörige darin unterstützen, sich informiert und eigenverantwortlich mit einem Suchtmittelkonsum oder (Sucht)Verhalten beispielsweise mit Hilfe eines Online-Tagebuches auseinanderzusetzen.
  • PSB

    Die Substitutionsbehandlung ist mit einer Psychosozialen Beratung (PSB) verknüpft. Sie soll dazu beitragen, die Ziele der Substitutionsbehandlung zu erreichen und ist vorgeschrieben, wenn die Substituierten Mütter oder Väter minderjähriger Kinderr sind.
  • Spezifische Beratung bei Verhaltenssüchten

    Aktuell gibt es in Hamburg mehrere ambulante Suchtberatungsstellen, die als Fachstellen für Verhaltenssüchten fungieren und spezifische Beratungsangebote vorhalten.
  • Substitutionsbehandlung

    Charakteristisch für eine ambulante Suchthilfe bei Opiatabhängigen ist die Substitution, die in Hamburg von diversen Ambulanzen und Arztpraxen (s. Arztsuche der Ärztekammer Hamburg) durchgeführt wird.
  • Suchtberatung bei besonderen Lebenslagen

    In besonderen Lebenslagen wie Migration, Haft oder suchtbelasteten Familien und Schwangerschaft, Leben mit Behinderung erfordert eine gute Suchtberatung spezielle Kenntnisse und Kompetenzen wie die von Muttersprachler*innen. In Hamburg gibt es diverse spezialisierte Beratungseinrichtungen, die in solchen Lebenslagen qualifziert unterstützen.
  • Suchtrehabilitation (teil-/stationär)

    Eine weitere Möglichkeit in dieser Phase sind stationär orientierte Angebote. Stationäre Suchthilfen bzw. teil-stationäre Suchthilfen werden von Tages-und Fachkliniken, psychiatrischen Krankenhäusern mit Abteilungen für Suchtkranke und therapeutischen Gemeinschaften bereitgestellt. Es besteht auch die Möglichkeit der Kombination beider Hilfsangebote.
  • Suchtrehabilitation (ambulant)

    Die Therapie und Rehabilitationsphase sollte sich nahtlos an den Entzug anschließen und nimmt meist einen Zeitraum von 3-9 Monaten ein. Auch hier besteht die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation. Hohe Priorität hat hierbei die Entwöhnung und die stufenweise Wiedereingliederung in den Lebens- und Arbeitsalltag.
  • Suchtselbsthilfe

    Neben angeleiteten Gruppen in Suchtberatungs- oder -rehabilitationseinrichtungen gibt es auch offene Angebote von Ehrenamtlichen und Verbänden wie den Guttemplern oder den Aas, bisweilen auch in anderen Sprachen oder zu spezifischen Süchten/Störungen.
  • Telefonische Angebote (Beratung / Hotlines)

    Neben einigen speziellen telefonischen Info-Angeboten gibt es insbesondere Beratungsangebote per Telefon.
  • Vorsorge

    Vorsorgeangebote unterstützen direkt nach der Entgiftung bei der körperlichen und seelischen Stabilisierung. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen sind in der Regel Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (Rehabilitationsangebote sind häufig Leistungen der Rentenversicherung.)

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Allein mit kleinen Kindern

Für Frauen, die den Alltag mit Kleinkindern alleine bewältigen, In einer solchen (evtl. bevorstehenden) können Gespräche mit anderen Frauen in ähnlichen Situationen hilfreich sein. Die Frauen haben hier die Möglichkeit zum offenen Austausch und zur Vernetzung miteinander. Die Kinder werden zeitgleich betreut.


Leistungen

  • Information
  • Begleitung
  • Café
  • Freizeitangebote

Zielgruppe

  • nur weiblich
  • Familien mit Kindern unter 3 Jahre
  • nach der Geburt

Kosten

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Sonstiges

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Elternschule Mümmelmannsberg

53.5308385,10.1478618


Barrierefreiheit

Die Einrichtung ist barrierefrei

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Türkisch

Träger

Bezirksamt Hamburg Mitte Fachamt Sozialraummanagement

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Kontakt

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FAQ

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Zu Kontakt

  • Was ist der Unterschied zwischen Sucht und Abhängigkeit?

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  • Was ist der Unterschied zwischen psychischer und physischer Abhängigkeit?

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  • Wie finde ich eine Suchtberatungsstelle in meiner Nähe?

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  • Was ist Selbsthilfe?

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  • Wer bezahlt Beratung und Behandlung?

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